ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

der

LEMETEX IMPORT/EXPORT B.V., unter anderem handelnd unter dem Namen UNIQUE LIVING,

LEMETEX DIRECT SALES B.V., sowie ihrer Rechtsnachfolger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge und aller mit ihnen oder diesen Rechtsnachfolgern verbundenen Gesellschaften und Unternehmen.

Hinterlegt am 11-08-2018 in der Geschäftsstelle der Rechtbank Gelderland unter der Nummer 29/2017

Artikel 1 – Definitionen

    1. In diesen Bedingungen bezeichnet der Begriff:

Abnehmer: jede natürliche oder juristische Person, die im Handelsregister der niederländischen Handelskammer oder in einem ausländischen Handelsregister eingetragen ist und die über ein bei Lemetex eingerichtetes Geschäftskonto verfügt und/oder mit der Lemetex einen Vertrag schließt oder der Lemetex ein Angebot unterbreitet

Lemetex: die Lemetex Import/Export B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts, handelnd unter dem Namen Unique Living, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 17198581, und die Lemetex Direct Sales B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 17198578, beide mit Sitz in Valeton 12, NL-5301 LW Zaltbommel, nachfolgend bezeichnet als: „Lemetex“, ihre Rechtsnachfolger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge sowie alle mit ihnen oder diesen Rechtsnachfolgern verbundenen Gesellschaften und Unternehmen

Vertrag: jeder Vertrag, der zwischen Lemetex und dem Abnehmer geschlossen wird, jede Änderung eines solchen Vertrags oder Ergänzung zu einem solchen Vertrag sowie alle Rechtsgeschäfte zur Vorbereitung und Ausführung eines solchen Vertrags

Produkt: jede auf Grundlage des Vertrags durch Lemetex angebotene, zu liefernde oder gelieferte Sache oder jedes nach den geltenden Verkehrsauffassungen damit gleichzusetzende Produkt

Bedingungen: diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Artikel 2 – Anwendungsbereich

    1. Diese Bedingungen finden Anwendung auf alle Angebote, Offerten und Verträge zwischen Lemetex und dem Abnehmer, soweit die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen sind.
    1. Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder anderer Bedingungen des Abnehmers wird ausdrücklich abgelehnt.
    1. Falls eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Bedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt vollständig oder teilweise nichtig sind oder für nichtig erklärt werden, bleiben diese Bedingungen im Übrigen uneingeschränkt in Kraft. Lemetex und der Abnehmer werden dann miteinander beratschlagen, um neue Ersatzbestimmungen zu vereinbaren, wobei so weit wie möglich dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmungen Rechnung getragen wird.
    1. Bei Unklarheiten zur Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Bedingungen hat die Auslegung im Lichte dieser Bestimmungen zu erfolgen.
    1. Wenn zwischen den Parteien eine Situation eintritt, die nicht in diesen Bedingungen geregelt ist, ist diese Situation im Lichte dieser Bedingungen zu beurteilen.
    1. Wenn Lemetex nicht stets die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass die betreffenden Bestimmungen keine Anwendung finden oder dass Lemetex in irgendeiner Hinsicht das Recht verliert, in anderen Fällen sehr wohl die strikte Einhaltung dieser Bedingungen zu verlangen.

Artikel 3 – Das Angebot

    1. Jedes Angebot von Lemetex auf der Website ist unverbindlich. Ein Angebot, eine Offerte oder eine Preisangabe stellt lediglich eine Aufforderung an den Abnehmer zur Abgabe eines Angebots dar und bindet Lemetex nicht, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
    1. Eine Offerte hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 Tagen nach dem Datum der Offerte.
    1. Offenkundige Irrtümer oder Fehler im Angebot binden Lemetex nicht.
    1. Alle Angaben von Lemetex in Bezug auf Größen, Gewichte, Zusammensetzungen und/oder Bezeichnungen der Produkte erfolgen mit größter Sorgfalt. Allerdings kann Lemetex nicht garantieren, dass keine Abweichungen auftreten werden. Gezeigte oder bereitgestellte Muster vermitteln lediglich einen allgemeinen Eindruck von den betreffenden Produkten. Abweichungen in Bezug auf Maße und/oder Gewicht sind möglich und werden durch den Abnehmer akzeptiert. Wenn der Abnehmer nachweist, dass die gelieferten Produkte so erheblich von den Angaben von Lemetex oder von den Mustern abweichen, dass ihm deren Abnahme nach angemessener Betrachtung nicht zumutbar ist, hat der Abnehmer das Recht, den Vertrag aufzulösen, allerdings nur in Bezug auf den Teil, hinsichtlich dessen diese Auflösung nach angemessener Betrachtung notwendig ist, und erst, nachdem der Abnehmer Lemetex in Verzug und Lemetex eine Frist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat, um den Grund für die (partielle) Auflösung nachträglich noch zu beseitigen.
    1. Eine Offerte verfällt, wenn das Produkt, auf das sich die Offerte bezieht, in der Zwischenzeit nicht mehr verfügbar ist.
    1. Ein Vertrag wird nur geschlossen, wenn und soweit Lemetex eine Bestellung des Abnehmers annimmt oder Lemetex eine Bestellung ausführt.
    1. Die Ausführung der Bestellung beginnt innerhalb eines Werktages, nachdem Lemetex die Bestellung bestätigt hat.
    1. Die Bestätigung der Bestellung durch Lemetex gilt als richtig, wenn der Abnehmer nicht innerhalb von 8 Tagen nach dem Datum der Bestätigung schriftlich Einwände dagegen erhebt.

Artikel 4 – Der Vertrag

    1. Der Vertrag wird vorbehaltlich der Regelung in Absatz 2 zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots durch den Abnehmer und der Erfüllung der darin formulierten Bedingungen geschlossen.
    1. Wenn die Annahme (gegebenenfalls auch nur geringfügig) von dem in die Offerte aufgenommenen Angebot abweicht, ist Lemetex daran nicht gebunden. Der Vertrag wird dann nicht über den Inhalt dieser abweichenden Annahme geschlossen, es sei denn, Lemetex teilt etwas anderes mit.
    1. Wenn der Abnehmer das Angebot auf elektronischem Weg angenommen hat, bestätigt Lemetex unverzüglich auf elektronischem Weg den Empfang der Annahme des Angebots.
    1. Wenn der Vertrag auf elektronischem Weg geschlossen wird, trifft Lemetex geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der elektronischen Übertragung von Daten und sorgt für eine sichere Internetumgebung.
    1. Lemetex kann sich – innerhalb der gesetzlichen Grenzen – danach erkundigen, ob der Abnehmer seine Zahlungsverpflichtungen erfüllen kann, und sich über alle Fakten und Faktoren informieren, die für einen verantwortungsvollen Abschluss des Fernabsatzvertrags relevant sind. Wenn Lemetex nach dieser Recherche gute Gründe hat, den Vertrag nicht zu schließen, ist Lemetex berechtigt, eine Bestellung oder Anfrage abzulehnen oder an die Ausführung besondere Bedingungen zu knüpfen. Lemetex ist jederzeit berechtigt, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Abnehmer zu verlangen.
    1. Jeder Vertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung der hinreichenden Verfügbarkeit der betreffenden Produkte und/oder Dienstleistungen geschlossen.
    1. Änderungen an und Ergänzungen zu Bestimmungen in einem Vertrag und/oder diesen Bedingungen können nur schriftlich vereinbart werden.
    1. Wird eine Änderung und/oder Ergänzung im Sinne von Artikel 4.7 vereinbart, gilt diese Änderung oder Ergänzung nur für den betreffenden Vertrag.

Artikel 5 – Preis

    1. Alle Preise von Lemetex verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Werk Lemetex (Incoterms 2010), in Euro und zuzüglich MwSt. Die auf der Website im Angebot zu den Produkten genannten Preise verstehen sich zuzüglich MwSt.
    1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, trägt der Abnehmer die Verpackungs- und Versandkosten, Ein- und Ausfuhrzölle, Verbrauchssteuern sowie alle anderen Abgaben oder Steuern, die für die Produkte und deren Beförderung erhoben werden oder anfallen.
    1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, kann Lemetex jede Veränderung der Faktoren, die sich auf den Preis und die in Artikel 5.2 genannten Kosten von Lemetex auswirken, darin inbegriffen Kaufpreise, Währungskurse, Ein- und Ausfuhrzölle sowie andere bei der Ein- und Ausfuhr anfallende Abgaben, Versicherungsbeiträge, Frachttarife und sonstige Abgaben oder Steuern, an den Abnehmer weiterreichen, soweit dem nicht zwingende Rechtsbestimmungen entgegenstehen. Für die Preisfestlegung im Sinne von Artikel 5.1 und 5.2 ist das Lieferdatum ausschlaggebend. In jedem Fall darf Lemetex die oben genannten Preisänderungen weiterreichen, wenn mindestens 3 Monate zwischen dem Vertrag und der Preiserhöhung verstrichen sind, ohne dass der Vertrag aufgelöst werden kann.
    1. Wenn ein Abnehmer aus EU-Ländern mit seinem geschäftlichen Account ein Produkt von Lemetex kauft, wird im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Lieferungen gemäß Artikel 138 der Richtlinie Nr. 2006/112/EG keine Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Artikel 6 – Bezahlung

    1. Sofern nicht anders vereinbart, muss der Abnehmer geschuldete Beträge innerhalb von 30 Tagen nach Erteilung eines Auftrags auf das durch Lemetex angegebene Bankkonto überweisen.
    1. Lemetex kann dem Abnehmer an jedem letzten Tag des Monats alle im betreffenden Monat erfolgten Käufe gemeinsam in Rechnung stellen. Der Abnehmer muss diese Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum per Überweisung auf das durch Lemetex angegebene Bankkonto bezahlen. Der Abnehmer ist verpflichtet, Lemetex unverzüglich über Fehler in übermittelten oder angegebenen Zahlungsdaten zu informieren.
    1. Lemetex ist berechtigt, für den Gesamtbetrag der monatlichen nachträglichen Bezahlung im Sinne von Absatz 2 dieses Artikels einen Maximalbetrag festzulegen.
    1. Alle dem Abnehmer in Rechnung gestellten Beträge sind ohne Abzug, Aussetzung, Einbehaltung oder Aufrechnung an Lemetex zu bezahlen. Etwaige durch den Abnehmer aufgrund von Preis- und Mengendifferenzen gewünschte Korrekturen werden durch Lemetex beurteilt und bei Bedarf im Wege einer Gutschrift durchgeführt. Dies lässt die Verpflichtung des Abnehmers, den ursprünglich in Rechnung gestellten Betrag innerhalb der zu diesem Zweck gesetzten Frist an Lemetex zu bezahlen, unberührt. Einwände gegen die Höhe eines Rechnungsbetrags führen nicht zu einer Aussetzung der Zahlungsverpflichtung.
    1. Lemetex hat das Recht, vorab die Bonität des Abnehmers zu überprüfen. Wenn diese Überprüfung ein negatives Ergebnis ergibt, ist Lemetex berechtigt, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Abnehmer zu fordern, darin inbegriffen etwa die im Handelsverkehr üblichen Konditionen für Akkreditive, wie etwa unwiderrufliche letters of credits, cash against documents oder cash against delivery. Kommt der Abnehmer dieser Forderung nicht nach, wird Lemetex nicht mit der Lieferung beginnen. Die Lieferzeit beginnt bei einer solchen Vorauszahlung, sobald die Bezahlung bei Lemetex eingegangen ist.
    1. Bei Überschreitung der Lieferzeit ist Lemetex berechtigt, auf den offenen Betrag Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat in Rechnung zu stellen, es sei denn, die gesetzlichen Zinsen sind höher. Im letztgenannten Fall sind die gesetzlichen Handelszinsen fällig. Die Zinsen auf den fälligen Betrag fallen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Abnehmer in Verzug gerät, bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des geschuldeten Betrags an.
    1. Wenn der Abnehmer mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen säumig oder in Verzug ist, ist Lemetex berechtigt, dem Abnehmer alle nach vernünftigem Ermessen aufgewendeten außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, mindestens jedoch 40,– €, in Rechnung zu stellen.

Artikel 7 – Eigentumsvorbehalt

    1. Alle von Lemetex im Rahmen des Vertrags gelieferten Sachen verbleiben im Eigentum von Lemetex, bis der Abnehmer alle Verpflichtungen aus dem (den) mit Lemetex geschlossenen Vertrag (Verträgen) ordnungsgemäß erfüllt hat. Darunter fallen beispielsweise die Bezahlung des Kaufpreises, etwaige gemäß diesen Bedingungen oder dem Vertrag geschuldete Zuschläge sowie Zinsen, Steuern, Kosten und Schadenersatz.
    1. Von Lemetex gelieferte Sachen, die gemäß Absatz 1 unter den Eigentumsvorbehalt fallen, dürfen nicht weiterverkauft und unter keinen Umständen als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Der Abnehmer ist nicht befugt, die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Sachen zu verpfänden oder auf irgendeine Weise zu belasten. Dieses Veräußerungs-, Verpfändungs- und Belastungsverbot hat ausdrücklich dingliche Wirkung. Es ist in dinglicher Hinsicht also nicht möglich, das Eigentum an den Sachen zu übertragen oder diese Sachen zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
    1. Der Abnehmer muss stets alles tun, was von ihm nach vernünftigem Ermessen erwartet werden darf, um die Eigentumsrechte von Lemetex abzusichern.
    1. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen pfänden oder Rechte daran bestellen wollen oder geltend machen, ist der Abnehmer verpflichtet, Lemetex unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
    1. Für den Fall, dass Lemetex ihre in diesem Artikel beschriebenen Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Abnehmer Lemetex und durch Lemetex zu benennenden Dritten bereits im Voraus seine bedingungslose und unwiderrufliche Zustimmung, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von Lemetex befindet und die Sachen zurückzunehmen. Im Falle einer Pfändung, eines (vorläufigen) gerichtlichem Zahlungsaufschubs oder der Insolvenz wird der Abnehmer unverzüglich den für die Pfändung zuständigen Gerichtsvollzieher, den Treuhänder oder den Insolvenzverwalter auf die Eigentumsrechte von Lemetex hinweisen.

Artikel 8 – Lieferung und Ausführung

    1. Die Auslieferung der Produkte erfolgt gemäß den Bestimmungen zu den Lieferkosten und zum Gefahrübergang im Einklang mit den im internationalen Handelsverkehr üblichen Konditionen (Incoterms 2010) oder der/den zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden nachfolgenden Nachfolgerversion(en).
    1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Lieferungen ab Werk Lemetex und erfolgen die Auslieferung und der Gefahrübergang hinsichtlich der Produkte stets an dem Ort und zu der Uhrzeit, an dem/zu der die Produkte bereit für den Versand an den Abnehmer sind.
    1. Die durch Lemetex angegebene Lieferfrist basiert auf den zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags für den Lieferanten geltenden Umständen und, soweit die Lieferung von Leistungen Dritter abhängig ist, auf den durch diese Dritten an Lemetex übermittelten Daten. Die Lieferfrist wird durch Lemetex so weit wie möglich eingehalten, stellt jedoch keine Ausschlussfrist dar.
    2. Bei Überschreitung der Lieferfrist hat der Abnehmer keinen Schadenersatzanspruch. Der Abnehmer hat in diesem Fall ebenso wenig ein Recht zur Auflösung oder Kündigung des Vertrags, es sei denn, die Überschreitung der Lieferfrist ist so erheblich, dass dem Abnehmer nach angemessener Betrachtung nicht zumutbar ist, den betreffenden Teil des Vertrags aufrechtzuerhalten. Der Abnehmer ist dann berechtigt, den Vertrag in Bezug auf den Teil aufzulösen oder zu kündigen, für den eine solche Auflösung oder Kündigung unbedingt notwendig ist. Dies setzt jedoch voraus, dass er seine Entscheidung Lemetex schriftlich mitteilt, und gilt unbeschadet des Rechts von Lemetex, innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Mitteilung die betreffenden Produkte doch noch an den Abnehmer zu liefern.
    1. Wenn sich die Lieferung eines bestellten Produkts als unmöglich erweist, wird sich Lemetex bemühen, ein Ersatzprodukt zur Verfügung zu stellen.
    1. Lemetex ist bestrebt, die Produkte so weit wie möglich in einer Sendung an den Abnehmer zu liefern. Es ist jedoch möglich, dass die Bestellung in mehreren Sendungen geliefert wird. Lemetex hat jederzeit das Recht, in Teilen zu liefern und dementsprechend zu fakturieren.
    1. Wenn nicht anders vereinbart, werden die von der Bestellung umfassten Artikel allesamt an eine Adresse geliefert.
    1. Sollte der Abnehmer die Produkte nicht oder nicht rechtzeitig abnehmen, gerät er, ohne dass er zunächst in Verzug gesetzt werden muss, automatisch in Verzug. Lemetex ist dann berechtigt, die Produkte auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers zu verwahren oder an einen Dritten zu verkaufen. Der Abnehmer schuldet dann weiterhin den Kaufpreis zuzüglich Zinsen und Kosten (im Form von Schadenersatz), gegebenenfalls abzüglich des Nettoerlöses aus dem Verkauf an diesen Dritten.
    1. Unter einer Bestellung auf Abruf wird eine Bestellung verstanden, bei der der Zeitpunkt der Lieferung von einem Abruf durch den Abnehmer abhängig ist.
    1. Bei einer Bestellung auf Abruf steht Lemetex für die Lieferung der Bestellung, sofern nicht anders vereinbart, eine Frist von 30 Tagen zu. Diese Frist beginnt am ersten Tag nach dem Tag, an dem ein schriftlicher Abruf bei Lemetex eingegangen ist.
    1. Im Falle eines nicht rechtzeitigen Abrufs steht dem Abnehmer eine zusätzliche Abruffrist von 7 Tagen zu, beginnend am ersten Tag nach dem Tag, an dem er von Lemetex eine schriftliche Aufforderung erhalten hat. Lemetex kann abweichend von dieser Bestimmung ausbedingen, dass die gesetzte Abruffrist eine Ausschlussfrist darstellt. In diesem Fall gerät der Abnehmer durch das bloße fruchtlose Verstreichen dieser Frist in Verzug. Im Falle eines nicht rechtzeitigen Abrufs wird die Lieferfrist um 14 Tage verlängert.
    1. Falls der Abnehmer auch innerhalb der zusätzlichen Frist nicht abgerufen hat, kann Lemetex die Produkte an den Abnehmer liefern oder, falls der Abnehmer die Lieferung verweigert, die Produkte auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers, darin inbegriffen die Gefahr von Qualitätseinbußen, in ihren Lagerräumen oder an einem anderen Ort lagern. Durch eine solche Lagerung gelten die Produkte als geliefert. Die Lagerung wird unverzüglich schriftlich samt Versendung der Rechnung für die Lieferung bekannt gegeben.

Artikel 9 – Rüge und Widerrufsrecht

    1. Der Abnehmer ist verpflichtet, das Gelieferte sofort nach Bereitstellung der Produkte auf Mängel zu untersuchen. Zu diesem Zweck muss der Abnehmer untersuchen, ob Qualität und/oder Quantität den Vereinbarungen entsprechen. Mängelrügen in Bezug auf sichtbare Mängel und/oder eine nicht musterkonforme Lieferung müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung erfolgen; anderenfalls verfällt jegliches Recht.
    1. Der Abnehmer ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen in Bezug auf die gekauften Produkte innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung, schriftlich bei Lemetex einzureichen.
    1. Wenn ein Mangel nicht fristgerecht gerügt wird, besitzt der Abnehmer keinen Anspruch mehr auf Reparatur, Austausch oder Schadenersatz.
    1. Während dieser Frist wird der Abnehmer sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umgehen. Der Abnehmer wird das Produkt nur auspacken oder verwenden, soweit dies notwendig ist, um beurteilen zu können, ob er das Produkt behalten möchte. Wenn der Abnehmer sein Widerrufsrecht ausübt, wird er das Produkt samt allen Zubehörteilen und – sofern nach angemessener Betrachtung möglich – im Originalzustand und in der Originalverpackung im Einklang mit den durch Lemetex erteilten angemessenen und klaren Anweisungen an Lemetex zurückgeben.
    1. Eine rechtzeitige Mängelrüge durch den Abnehmer führt nicht zu einer Aussetzung der Zahlungsverpflichtung. Der Abnehmer bleibt in diesem Fall auch zur Abnahme und Bezahlung der etwaigen übrigen bestellten Produkte verpflichtet.
    1. Wenn nicht anders vereinbart, darf eine Rücksendung durch den Abnehmer erst nach einer vorherigen schriftlichen Abstimmung mit Lemetex erfolgen. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgen Rücksendungen auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers.

Artikel 10 – Konformität und Garantie

    1. Lemetex steht gegenüber dem Abnehmer für die Dauer von 3 Monaten nach der Lieferung dafür ein, dass die Produkte dem Vertrag und den darin enthaltenen Spezifikationen, den angemessenen Anforderungen an Zuverlässigkeit und/oder Tauglichkeit sowie den branchenüblichen Qualitätsanforderungen und den am Datum des Vertragsschlusses geltenden rechtlichen Bestimmungen und/oder behördlichen Vorschriften entsprechen.
    1. Wenn der Hersteller eine Herstellergarantie gewährt, kann der Abnehmer Anspruch auf die durch den Hersteller für die Produkte gewährte Herstellergarantie erheben. Wenn Lemetex an den Abnehmer Produkte liefert, die Lemetex von ihren Zulieferern erhalten hat, ist Lemetex gegenüber dem Abnehmer nicht zu einer Garantie oder Haftung verpflichtet, die über diejenige hinausgeht, die Lemetex gegenüber ihren Zulieferern geltend machen kann.
    1. Wenn der Abnehmer rechtzeitig und korrekt gerügt hat und nach angemessener Auffassung von Lemetex hinreichend nachgewiesen wurde, dass die Produkte nicht die vereinbarte Qualität besitzen, wird Lemetex nach eigener Wahl entweder die nicht konformen Produkte gegen Rückgabe der nicht konformen Produkte kostenlos neu liefern oder dem Abnehmer nachträglich einen in gegenseitiger Absprache festzulegenden Rabatt auf den Kaufpreis gewähren. Durch Erbringung einer der oben beschriebenen Leistungen hat Lemetex ihre Garantieverpflichtungen vollständig erfüllt, ohne zu weitergehenden (Schadenersatz-) Leistungen verpflichtet zu sein.
    1. Nicht von der Garantie umfasst sind Mängel an den Artikeln, die durch normalen Verschleiß oder durch Schäden entstanden sind, die auf Umständen beruhen, auf die Lemetex keinen Einfluss ausüben kann. Dazu gehören Wetterbedingungen, Bearbeitung durch den Abnehmer oder die Endbenutzer, Sonnen- und Lichteinflüsse, und/oder Schäden, die während der Lagerung oder des Transports durch den Abnehmer entstanden sind.
    1. Jede Form der Garantie verfällt, wenn der Artikel verkehrt oder unachtsam verwendet wurde.

Artikel 11 – Haftung

    1. Lemetex haftet nur für unmittelbare Schäden. Eine Haftung für mittelbare Schäden, darin inbegriffen entgangener Gewinn, Folgeschäden, entstandene Verluste, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsstillstand, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    1. Unter unmittelbaren Schäden werden ausschließlich die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit sich die Feststellung auf Schäden im Sinne dieser Bedingungen beziehen, die etwaigen angemessenen Kosten, die aufgewendet wurden, um die mangelhafte Leistung von Lemetex mit dem Vertrag in Einklang zu bringen, soweit diese Lemetex zugerechnet werden können, und angemessene Kosten zur Verhinderung oder Beschränkung unmittelbarer Schäden im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verstanden.
    1. Jede Haftung von Lemetex gegenüber dem Abnehmer für unmittelbare Schäden ist pro Schadensfall (wobei eine zusammenhängende Serie von Schadensfällen als ein Schadensfall gilt) auf den Betrag, in dessen Höhe Lemetex diesbezüglich versichert ist, und in jedem Fall auf den durch den Abnehmer an Lemetex bezahlten Rechnungsbetrag der betreffenden (Teil-) Lieferung zuzüglich MwSt. beschränkt.
    1. Lemetex haftet für keinerlei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass Lemetex von durch den Abnehmer oder in dessen Namen übermittelten falschen und/oder unvollständigen Daten ausgegangen ist.
    1. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Lemetex oder ihren weisungsbefugten Mitarbeitern beruht.

Artikel 12 – Entschädigung

    1. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Lemetex oder ihren weisungsbefugten Mitarbeitern wird der Abnehmer Lemetex von Ansprüchen Dritter, unabhängig vom Anlass, im Hinblick auf die Erstattung von Schäden, Kosten oder Zinsen im Zusammenhang mit den Produkten bzw. infolge der Nutzung der Produkte oder aufgrund bzw. infolge des mit dem Abnehmer geschlossenen Vertrags freistellen.

    1. Wenn Dritte aus diesem Grund Haftungsansprüche gegenüber Lemetex geltend machen sollten, ist der Abnehmer verpflichtet, Lemetex sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was von ihm in diesem Fall erwartet werden darf. Sollte der Abnehmer es unterlassen, adäquate Maßnahmen zu treffen, ist Lemetex, ohne den Abnehmer zuvor in Verzug zu setzen, berechtigt, diese Maßnahmen selbst zu treffen. Alle Kosten und Schäden, die dadurch auf Seiten von Lemetex und Dritten entstanden sind, trägt in voller Höhe der Abnehmer.

Artikel 13 – Höhere Gewalt

13.1 Lemetex ist zur Erfüllung der ihr gegenüber dem Abnehmer obliegenden Verpflichtungen nicht verpflichtet, wenn Lemetex daran aufgrund eines Umstandes gehindert ist, an dem Lemetex keine Schuld trägt und der auch weder kraft Gesetzes noch aufgrund eines Rechtsgeschäfts oder gemäß den im Verkehr herrschenden Auffassungen Lemetex zuzurechnen ist.

13.2 Unter höherer Gewalt werden in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen neben dem, was gesetzlich und in der Rechtsprechung darunter verstanden wird, alle externen vorhergesehenen oder unvorhergesehenen Ursachen verstanden, auf die Lemetex keinen Einfluss ausüben kann, durch die Lemetex allerdings nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Zu diesen Umständen gehören unter anderem: Streiks und Aussperrungen, Stagnation oder andere Probleme bei der Produktion bei Lemetex oder ihren Zulieferern und/oder bei selbstständig oder von Dritten organisierten Transporten und/oder staatliche Maßnahmen sowie das Fehlen einer jeglichen einzuholenden, behördlichen Genehmigung. Lemetex hat auch dann das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrags verhindert, eintritt, nachdem Lemetex ihre Verpflichtung hätte erfüllen müssen.

13.3 Lemetex kann während der Dauer der höheren Gewalt die Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen. Wenn dieser Zeitraum länger als 2 Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Im Falle höherer Gewalt hat der Abnehmer keinen Anspruch auf irgendwelche (Schadenersatz-) Leistungen. Dies gilt auch dann, wenn Lemetex infolge der höheren Gewalt einen jeglichen Vorteil haben sollte.

13.4 Soweit Lemetex zum Zeitpunkt der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag inzwischen teilweise erfüllt hat oder teilweise erfüllen kann und der erfüllte beziehungsweise zu erfüllende Teil einen selbstständigen Wert aufweist, ist Lemetex berechtigt, den bereits erfüllten beziehungsweise zu erfüllenden Teil gesondert zu fakturieren. Der Abnehmer ist dann verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handelte es sich um einen gesonderten Vertrag.

Artikel 14 – Auflösung

14.1 Wenn der Abnehmer eine beliebige Verpflichtung aufgrund eines Vertrags nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist oder anderweitig nicht rechtzeitig erfüllt, ist der Abnehmer in Verzug und Lemetex berechtigt, ohne den Abnehmer in Verzug setzen zu müssen und ohne dass es einer gerichtlichen Beteiligung bedarf:

– die Ausführung dieses Vertrags und unmittelbar damit zusammenhängender Verträge auszusetzen, bis die Bezahlung hinreichend sichergestellt ist und/oder

– den Vertrag und unmittelbar damit zusammenhängende Verträge vollständig oder teilweise aufzulösen.

Andere Rechte von Lemetex aus anderen mit dem Abnehmer geschlossenen Verträgen bleiben davon unberührt und verpflichten Lemetex nicht zur Leistung von Schadenersatz.

14.2 Bei (vorläufigem) gerichtlichem Zahlungsaufschub, Insolvenz, Stilllegung oder Liquidation des Betriebs des Abnehmers werden alle mit dem Abnehmer geschlossenen Verträge von Rechts wegen aufgelöst, es sei denn, Lemetex fordert den Abnehmer innerhalb einer angemessenen Frist zur Erfüllung (eines Teils) des betreffenden Vertrags (der betreffenden Verträge) auf. Im letztgenannten Fall ist Lemetex, ohne den Abnehmer in Verzug setzen zu müssen, berechtigt:

  • die Ausführung des betreffenden Vertrags (der betreffenden Verträge) auszusetzen, bis die Bezahlung hinreichend sichergestellt ist und/oder

– die gesamten etwaigen Verpflichtungen, die ihr gegenüber dem Abnehmer obliegen, auszusetzen.

Andere Rechte von Lemetex aus anderen mit dem Abnehmer geschlossenen Verträgen bleiben davon unberührt und verpflichten den Lieferanten nicht zur Leistung von Schadenersatz.

14.3 Falls eine in (i) 14.2 oder (ii) 14.1 beschriebene Situation eintritt, sind alle Forderungen von Lemetex gegen den Abnehmer sofort und in voller Höhe fällig und ist Lemetex berechtigt, die betreffenden Produkte zurückzunehmen. In diesem Fall sind Lemetex und jeder ihrer Bevollmächtigten berechtigt, das Gelände und die Gebäude des Abnehmers zu betreten, um die Produkte in Besitz zu nehmen. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Maßnahmen zu treffen, die notwendig sind, um Lemetex in die Lage zu versetzen, ihre Rechte durchzusetzen.

14.4 Die Anwendbarkeit von Artikel 6:278 BW [Bürgerliches Gesetzbuch der Niederlande] ist ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Lemetex einen mit dem Abnehmer geschlossenen Vertrag auflöst oder anderweitig im Sinne von Artikel 6:278 Absatz 2 BW rückabwickelt.

Artikel 15 – Übertragung von Rechten und Pflichten

15.1 Lemetex ist befugt, die in beliebigen mit dem Abnehmer geschlossenen Verträgen beschriebenen Rechte und Pflichten an Dritte zu übertragen. Falls Verpflichtungen von Lemetex übertragen werden sollen, muss Lemetex den Abnehmer davon vorab in Kenntnis setzen und hat der Abnehmer das Recht, den Vertrag mit Wirkung ab dem Datum, an dem die Übertragung erfolgen soll, aufzulösen. Lemetex ist in einem solchen Fall nicht schadenersatzpflichtig.

15.2 Der Abnehmer ist nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung von Lemetex berechtigt, seine Rechte und/oder Pflichten aus einem Vertrag an einen beliebigen Dritten zu übertragen.

Artikel 16 – Anwendbares Recht und Streitigkeiten

    1. Auf Verträge zwischen Lemetex und dem Abnehmer, auf die sich diese Bedingungen beziehen, findet ausschließlich das niederländische Recht unter Ausschluss des internationalen Kollisionsrechts Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn eine Verpflichtung vollständig oder teilweise im Ausland erfüllt wird.
    1. Alle Streitigkeiten, die aus jeglichen Angeboten oder Verträgen resultieren, werden beim zuständigen Richter der Rechtbank Gelderland (Niederlande) anhängig gemacht.

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